Der biometrische Personalausweis – eine sichere Sache

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Häufigster Grund, weshalb Bürger das BürgerBüro aufsuchen, ist die Beantragung oder Änderung eines Personalausweises. Der neue Ausweis hat das Format einer Kreditkarte und besitzt zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Hierzu gehören unter anderem Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden und Hologramme. Der Bundespersonalausweis ist 10 Jahre gültig und kostet 28,80 Euro. Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.

Der Personalausweis enthält einen Computerchip, der berührungslos durch moderne Funktechnologie lesbar ist. Der Chip  erfüllt bis zum Ende der Ausweisgültigkeit abnutzungsfrei seine Funktion. Das Auslesen kann nur mit speziellen Lesegeräten erfolgen. Freiwillig können in den neuen Personalausweis zwei Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis wird noch sehr wenig genutzt, obwohl die Daten gegen unberechtigtes Auslesen besonders geschützt sind. Die freiwillige Speicherung dient einzig und allein der eindeutigen Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Ausschließlich hoheitliche Stellen, wie zum Beispiel die Polizei, dürfen Lichtbild und Fingerabdrücke zur Überprüfung der Echtheit nutzen.

Der biometrische Personalausweis kann auch online genutzt werden. Welche Daten bei der Nutzung der Onlinefunktion übertragen werden, entscheidet der Ausweisinhaber letztlich per Mausklick selbst. Die eigentliche Übermittlung von Daten muss grundsätzlich durch die Eingabe der persönlichen PIN freigeschaltet werden. Enthaltene Daten sind: Vor- und Familienname, Geburtstag und Geburtsort, Anschrift, Altersbestätigung, Wohnortbestätigung  usw.. Mit der Onlinefunktion ist ein zukünftiges Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Einige Einsatzmöglichkeiten sind Online-Shops, Banken aber auch Behörden. In Verbindung mit der persönlichen 6-stelligen PIN kann die Identität des Ausweisinhabers bei Onlinediensten und Behörden, die die Funktion unterstützen, sicher und zuverlässig belegt werden. Die Authentifizierung des Dienstanbieters erfolgt über ein sogenanntes staatliches Berechtigungszertifikat, so dass ein Abfangen der Nutzerdaten mithilfe von gefälschten Webseiten (Phishing) nicht mehr möglich ist.

Weiterhin ist der neue Personalausweis für die Nutzung der elektronischen Signatur vorbereitet. Diese elektronische Unterschrift ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Damit wird es möglich, Dokumente und Verträge online zu unterzeichnen.
Zur Nutzung dieser Dienste am heimischen PC ist ein spezielles Kartenlesegerät nötig. Diese Geräte werden kostenpflichtig angeboten.

Fazit: Der neue Personalausweis bietet eine Fülle an Möglichkeiten für die moderne Online-Gesellschaft. Er entwickelt sich von einem reinen Ausweisdokument zum multifunktionalen Authentifizierungswerkzeug. Wobei das Hauptaugenmerk immer auf dem Schutz der persönlichen Daten liegen sollte und jeder Nutzer wissen muss, was er preisgeben kann und will, einen sicheren und virenfreien Computer vorausgesetzt. Derzeit lassen leider nur etwa 6 % diese Onlinefunktion freischalten.