Gothaer Arbeitsagentur empfiehlt: Online-Angebot nutzen

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Die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Viele bereiten ihren Sommerurlaub vor. Aber gilt die Auszeit vom Alltag auch für Arbeitslose? Die Agentur für Arbeit Gotha informiert über die aktuellen Voraussetzungen.

 

Nach den gesetzlichen Grundlagen müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Die Agentur für Arbeit stimmt einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

 

So darf sich durch die Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben. In jedem Fall ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen und sich genehmigen zu lassen. Kunden der Arbeitsagentur können den e-Service unter www.arbeitsagentur.de nutzen. Dort gibt es ein Formular, mit dem die Ortsabwesenheit beantragt und per Mail an die Agentur für Arbeit gesandt werden kann. Auch telefonisch kann die Ortsabwesenheit unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 beantragt werden.

 

„Ich empfehle unseren Kunden, sich rechtzeitig um die erforderliche Genehmigung zu kümmern. Nur so ist der Urlaub unbeschwert. Wer ohne die Genehmigung verreist, verliert für diese Zeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und muss zu viel erhaltenes Geld, einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen“, sagte Ivo Dauksch, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Gotha.

 

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Auch sie müssen jede Ortsabwesenheit rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter beantragen und die Zustimmung einholen.