Freie Rettungswege nur mit Einhalten der Parkordnung

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Die Parkordnung auf den Stellflächen der 18.-März-Str. 50 wird das Landratsamt künftig strikter durchsetzen als bisher.

Grund dafür sind vermehrt auftretende Probleme mit Falschparkern, die insbesondere die Fahr- und Rettungswege blockieren. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Parken nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist und Sperrflächen sowie Fahrwege freizuhalten sind. Vor Ort informieren zudem Schilder über die Anwendung der Straßenverkehrsordnung. Wer dennoch falsch parkt, muss damit rechnen, seinen Wagen bei einem Abschleppdienst auszulösen.