Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung auch online möglich

0
1149

Wer seinen Job verliert, muss sich rechtzeitig arbeitsuchend melden. Das Gesetz sagt: bei Befristungen spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder umgehend bei einer Kündigung.

Die Meldung kann telefonisch, persönlich, schriftlich oder auch online erfolgen. Dabei können bei der Online-Arbeitsuchend-Meldung unter www.arbeitsagentur.de/eservice  Jobsuchende von Zuhause aus unabhängig von Öffnungszeiten gleich ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das bietet Transparenz über die eigenen Daten, Sicherheit und eine schnellere Vermittlung, da sofort passgenaue Stellen gefunden werden können.

Die frühzeitige Arbeitsuchend-Meldung hat das Ziel, unmittelbar eine Anschlussbeschäftigung zu suchen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist es in der Regel leichter, eine neue Arbeit zu finden. Umso länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger gestaltet sich die Arbeitsuche.
Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, auch wenn der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Nach dem Gesetz können verpasste oder verspätete Meldungen mit Sperrzeiten sanktioniert werden.

Neben der Online-Meldung ist auch eine persönliche, schriftliche oder telefonische Meldung unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 möglich.

Fliesenstudio Arnold