Generelle Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes

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Seit der Reform 2009 sind die Bestandsmieten in Deutschland – gemessen am Mietenindex des Verbraucherpreisindex – um 8% und die Verbraucherpreise ebenfalls um 8% gestiegen. Ähnliches gilt für die Heizkosten, deren Preise 2014 um etwa 17% über dem Niveau vor der Reform 2009 lagen. Insgesamt sind die Bruttowarmmieten um 9% gestiegen.

 

Dabei zeigen sich allerdings deutlich regionale Unterschiede, insbesondere zwischen dünn besiedelten ländlichen Kreisen und großen Städten. Bei den Wohngeldhaushalten sind die Bruttokaltmieten seit 2009 jährlich um durchschnittlich 1,6% gestiegen. Auch die Zahl der Wohngeldhaushalte, die die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach dem Wohngeldgesetz überschreiten, ist von 2009 bis 2012 von 25% auf 31% gestiegen und soll nach statistischen Berechnungen bis Ende 2015 auf etwa 50% steigen. Die Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte ist dagegen seit 2009 kontinuierlich gesunken.

 

Ohne eine Leistungserhöhung würde die Wohnkostenbelastung vieler einkommensschwacher Haushalte weiter steigen. Die generelle Anhebung des Leistungsniveaus des Wohngeldes ermöglicht es, dass einkommensschwache Haushalte oberhalb der Grundsicherung bei den Wohnkosten schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet werden können. Haushalte, die also ihren Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen (insbesondere Erwerbseinkommen und Renten) decken können und nur eine Unterstützung bei den Wohnkosten brauchen, sollen durch das der Grundsicherung vorgelagerte und vorrangige Leistungssystem Wohngeld (gegebenenfalls in Kombination mit dem Kinderzuschlag) unterstützt werden.

 

Dazu werden die Tabellenwerte des Wohngeldes an die Entwicklung der Bruttokaltmieten und der Verbraucherpreise angepasst. Zudem soll damit auch ein Teil des Anstiegs der warmen Neben- kosten abgedeckt werden.

 

Des Weiteren werden die Höchstbeträge für Miete und Belastung regional gestaffelt und an die regional differenzierte Mietenentwicklung angepasst angehoben. Die Stadt Gotha ist der Mietenstufe II zugeordnet. Dies bedeutet eine Anhebung um 13%.

 

Diese und eine Vielzahl weiterer Änderungen sollen laut Prognose des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dazu führen, dass etwa 60% mehr Haushalte bundesweit von der Wohngeldreform profitieren werden. Dies sind bisherige Wohngeldhaushalte, die somit regelmäßig ein höheres Wohngeld erhalten. Es sind aber auch Haushalte, die erstmals oder auch wieder mit Wohngeld bei den Wohnkosten entlastet werden (sog. Hereinwachser- haushalte). Und es sind letztlich auch Haushalte, die bisher Grundsicherungsleistungen bezogen haben und zukünftig in Kombination mit dem Kinderzuschlag Wohngeld erhalten werden (sog. Wechslerhaushalte).

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass mit den Übergangsregelungen in § 42a des Gesetzes sichergestellt werden soll, dass allein die Anwendung des neuen Rechts nicht zu einem geringeren Wohngeld führt.