Hilfe schnell beantragen!

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Die Thüringer Landesregierung hat für die Opfer des Hochwassers eine finanzielle Soforthilfe beschlossen. Die bis zu 2000 Euro pro Familie oder Kleingewerbetreibenden sollen bereits in der kommenden Woche an die Hochwasseropfer ausgezahlt werden.

Wer Schäden an Häusern und Wohnungen von mindestens 2000 Euro hat, erhält 400 Euro Soforthilfe pro Erwachsenen und 250 Euro pro Kind, maximal 2000 Euro pro Haushalt. Allerdings gelten dafür bestimmte Einkommensgrenzen – bei zwei Personen sind es netto  36 000 Euro. Wenn die Schäden von Versicherungen ausgeglichen werden, gibt es kein Geld.

Die Auszahlung der Soforthilfe übernehmen die Städte und Gemeinden, in denen die Betroffenen wohnen. Die Richtlinie für die Gewährung der Soforthilfe sowie die Anträge für Privatpersonen und Kleinunternehmen können von der website des Landkreises Gotha heruntergeladen werden (http://www.kreis-gth.de/index.php?id=46).