Landrat schäumt: „Hotspot darf wegen des ministeriellen Segens weiter sprießen…“  

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red/aw, 16. Oktober). Das Covid-19-Infektionsgeschehen an der Kooperativen Gesamtschule Herzog Ernst (KGS) in Gotha breitet sich weiter aus – „nun mit dem Segen des Bildungsministeriums“, wie die Pressestelle des Landratsamtes mitteilte.

Das Bildungsministerium habe dem Landkreis Gotha das Einverständnis für die als zweckmäßig erachtete einwöchige Schließung der Schule verweigert. „Bis zu den Herbstferien hätten die Kinder und Jugendlichen per Distanzunterricht weiterlernen können; die KGS verfügt dafür über ausreichend mobile Endgeräte. In Kombination mit den Ferien wäre der Hotspot so ausgetrocknet worden“, habe das Gesundheitsamt eingeschätzt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde den Krisenstäben der beteiligten Ministerien am Donnerstag zur Abstimmung vorgelegt.

Zum Stand gestern Morgen waren 43 Schülerinnen und Schüler sowie sieben Lehrkräfte der Einrichtung per PCR-Verfahren positiv auf den Erreger getestet worden. Zahlreiche weitere positive Schnelltests liegen vor und harren ihrer Verifizierung durch die Laboranalyse. Zählungen der Schule zufolge sind mit mehr als 400 Kindern und Jugendlichen, die nach Hause geschickt worden sind oder denen Quarantäne angeordnet wurde, knapp die Hälfte der rund 890 Schüler, die aus dem gesamten Kreisgebiet stammen, nicht anwesend.

Landrat schäumt: unverantwortlicher politischer Dogmatismus
„Eine einwöchige Distanzbeschulung und die folgenden Herbstferien hätten ausgereicht und die unkontrollierte Ausbreitung unter der Schüler- und Belegschaft der KGS gestoppt. Hierfür war die Schule bereit und hat auch um die Maßnahme gebeten“, kann Landrat Onno Eckert seine Verärgerung über das Nein zum mildesten Mittel kaum verbergen. Was daraus folgt, ist für ihn klar: „Die Zahlen werden weiter munter steigen, insbesondere die der abzusondernden Kontaktpersonen. Dass mancher Familie mit der Quarantäne der Herbsturlaub durchkreuzt wird, ist das Eine. Viel dramatischer ist: Aufgrund des  flächendeckenden Einzugsbereiches wird sich das Infektionsgeschehen in den gesamten Landkreis ausbreiten. Aus politischem Dogmatismus setzt das Bildungsministerium die Gesundheit einer ganzen Region aufs Spiel. Die ‚Dankesschreiben‘ für absehbar weitere Einschränkungen für alle aufgrund steigender Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen sind dann bitte direkt nach Erfurt an Minister Holter zu richten“, so Eckert.

Hintergrund: Erlass sichert Bildungsministerium das letzte Wort
Der Landkreis ist als untere Infektionsschutzbehörde ermächtigt und gehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von definierten Krankheiten zu treffen. In Thüringen regelt ein fachaufsichtlicher Erlass des Gesundheitsministeriums, dass Maßnahmen, die den Bildungsbereich betreffen, vor Erlass vorzulegen und auch mit dem Bildungsministerium abzustimmen sind. Entfällt dessen Einvernehmen, darf der Landkreis als Infektionsschutzbehörde hier nicht handeln. Das ist vorliegend in Gotha der Fall.

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