Meldefrist zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endet am 31. März 2015

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Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern sind verpflichtet, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis spätestens 31. März 2015 an die Arbeitsagentur zu melden. „„Die gesetzliche Meldefrist endet in einer Woche zum Monatsende. Wir erwarten noch die Rückmeldungen von etwa 700 Unternehmen“, sagt Beatrice Ströhl, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt. Unternehmen, die ihre Beschäftigungsquote nicht fristgemäß melden, drohen Säumniszuschläge und gegebenenfalls Bußgelder.
Zu empfehlen ist die direkte elektronische Meldung an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-ELAN. Die Software kann unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Die elektronische Meldung minimiert den Aufwand, bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen an und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, haben das Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM erhalten. Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerzahl neu über 20 gestiegen ist, können die Vordrucke ebenfalls direkt über das Internet herunterladen. Auch beschäftigungspflichtige Unternehmen, die keine Unterlagen erhalten haben, sind fristgerecht anzeigepflichtig.
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Erfurt unter Erfurt.Anzeigeverfahren@arbeitsagentur.de wenden.