Meldeverfahren angelaufen, Frist endet am 31.03.2013

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Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt 20 oder mehr Arbeitsplätze 
haben, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Erfüllt das Unternehmen diese Vorgabe nicht, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Agentur für Arbeit Gotha überprüft zurzeit, ob die gesetzliche Vorgabe im vergangenen Jahr eingehalten wurde. Dazu erhielten die Unternehmen, bei denen bekannt war, dass sie die Beschäftigungspflicht unterliegen, in den vergangenen Wochen die erforderlichen Melde-unterlagen.
Das Meldeverfahren ist angelaufen. Durch die Unternehmen muss die Meldung der Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2013 erfolgen.
Unternehmen, die im vergangenen Jahr erstmals über 20 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigten, werden gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Internetbestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern. Hier steht auch die Software zur Berechnung zur Verfügung. Auch für diese Unternehmen gilt der Abgabetermin 31. März 2013.

Bei weiteren Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Arbeitgeber Hotline unter Telefon 01801 / 66 44 66
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) wenden.

H&H Makler