Neue Regeln für Geflügelausstellungen und -börsen im Landkreis Gotha

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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weitet die Schutz­maßnahmen gegen das Einschleppen der Geflügelpest aus. Ab dieser Woche ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten, bei denen Tiere verkauft oder getauscht werden, im Landkreis Gotha bis auf Widerruf verboten. Das betrifft die Geflügelbörse in Schwabhausen, jedoch nicht die Ziervögelbörse im gleichen Ort.

 

Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zu Schau­zwecken sind in den Gebieten, in denen eine Aufstallungspflicht besteht, verboten. Bei genehmigten Geflügelausstellungen sind folgende Bedingungen einzuhalten:

  1. Es dürfen keine Tiere aus Risikogebieten mit einer hohen Wasservogeldichte ausgestellt werden. Die aktuell in Thüringen betroffenen Gebiete sind auf folgender Website veröffentlicht: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/index.aspx
  2. Die teilnehmenden Tiere müssen vor und nach der Veranstaltung klinisch untersucht werden.
  3. Wassergeflügel darf auf der Veranstaltung nur aufgestellt werden, soweit Nachweise über Ergebnisse zur virologischen Untersuchung auf Geflügelpesterreger oder eine amtliche Bestätigung des zuständigen Veterinäramtes mitgeführt werden (Bestätigung der Sentinelhaltung).

Die konkreten Bedingungen sind vom jeweiligen Veranstalter zu erfragen. Das Veterinäramt gibt unter den Telefonnummern 03621 214-903 und 214-904 Auskunft.

H&H Makler