Rechtzeitig arbeitsuchend melden

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Nach der Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, ist der Idealfall. Für den Fall, dass eine Übernahme nicht möglich ist, kann die Agentur für Arbeit mit einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung zeitnah unterstützen, eine Arbeit vermitteln und damit Arbeitslosigkeit vermeiden.

Für Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, ist es gesetzlich geregelt: Sie müssen sich drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages arbeitsuchend melden.

Anders ist es bei Absolventen einer betrieblichen Ausbildung: Hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift. „Wir empfehlen, uns frühzeitig zu informieren, wenn nach der Ausbildung keine Übernahme möglich ist. Gemeinsam können wir nach einem passenden Arbeitgeber suchen und Arbeitslosigkeit vermeiden“, sagt Beatrice Ströhl, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt. Die Arbeitsvermittler nehmen das Bewerberprofil auf, beraten zum Arbeitsmarkt und können auch finanziell durch die Übernahme von Bewerbungskosten etc. unterstützen. Für Absolventen, die ein Studium planen oder ins Ausland gehen wollen, bieten sie individuelle Beratung an.

„Leider wissen viele Jugendliche bis zum letzten Tag nicht, ob sie übernommen werden. Bei einer rechtzeitigen Meldung bei schlechten Übernahmechancen suchen wir gemeinsam nach einer Anschlussbeschäftigung“, so die Chefin der Arbeitsagentur. Die Arbeitsuchendmeldung mildert auch die Sorge vor der Arbeitslosigkeit. So erfahren die Absolventen, wie es weiter gehen könnte.
Die Meldung zur Arbeitssuche ist einfach per Telefon unter 0800 4 5555 00 oder elektronisch unter www.arbeitsagentur.de/eservice möglich.