Unterscheidung zwischen Touristen und Geschäftsreisenden

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Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine jüngste Entscheidung mittelbar zahlreich kommunale Satzungen zur Erhebung einer sog. Bettensteuer für teilweise unwirksam erklärt. Im Kern geht es darum, dass eine Besteuerung bei Touristen zulässig sei, bei Geschäftsreisenden aber nicht. Daher wendet die Stadt Jena die Satzung zunächst einfach nicht mehr an. Gleichzeitig scheut die Verwaltung eine Anpassung wegen der aufwendigen Unterscheidung zwischen wenigen Touristen und vielen Geschäftsreisenden. Die FDP beantragt in der nächsten Stadtratssitzung daher die Aufhebung der Satzung.

„Wir haben seinerzeit gegen die neue Bagatellsteuer gestimmt und unsere rechtliche Einschätzung hat sich bestätigt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Wiese. Das gilt auch inhaltlich. Hauptargument der Steuerbefürworter aus CDU, SPD und Grüne war die Beteiligung der angeblich zahlreichen Touristen an den Kosten für die touristische Infrastruktur als sei Jena Weimar. Wenn die Geschäftsreisenden jetzt ausfallen, war das wohl nicht so gemeint. „Es ging immer nur darum, neue Einnahmequellen für die Ausgabewünsche der Koalition zu finden“, so Andreas Wiese. „Das Tourismusargument war so glaubwürdig, wie heute das Sicherheitsargument für stationäre Blitzer.“

Unterdessen hat sich der OB selbst entschlossen, einen Antrag auf Aufhebung zu stellen. Schon aus gesichtswahrenden Gründen dürfte dieser von der Koalition zuerst abgenickt werden. „Kann uns nur recht sein und solange bleibt unser Antrag zur Sicherheit auf der Tagesordnung der Oktober-Stadtratssitzung, damit es keinen taktischen Rückzieher mehr gibt“, so Alexis Taeger. Denn die Bettensteuer war von Anfang an das Gegenteil von Wirtschaftsförderung: gegen Geschäftsreisen, gegen Jenaer Hotels im Wettbewerb mit dem Umland und gegen den Tourismus, der in Wahrheit noch ein zartes Pflänzchen ist. Vor einem Jahr hat der Stadtrat fünf Steuererhöhungen beschlossen – diese eine kann nun weg.