Vorbereitung auf die Wahl der Schöffen

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Die Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12.2013. Damit beginnt eine neue, nach aktueller Vorschrift, fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen bundeseinheitlich am 01. Januar 2014

Entsprechend der „Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 26.07.2012 zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen können von Jedermann und von Vereinigungen jeder Art Vorschläge erbracht werden.

Es kann jeder, der die Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benannt werden.
Personen können sich auch selbst vorschlagen. Die vorgeschlagenen Personen sollen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Waltershausen wohnen und zu Beginn der Amtszeit, am 01.01.2014 das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Benennungen können bis spätestens 14.05.2013 bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Hauptamt, Historisches Rathaus, 1. Etage zu den Dienstzeiten vorgenommen werden.
Es sind Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person anzugeben.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Nähere Informationen werden bei der Stadtverwaltung Waltershausen, Hauptamt, persönlich oder telefonisch (03622/630123) erteilt.

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