Dürfen Nachbarskinder gemeinsam auf dem Hinterhof spielen? Und mein Lebensgefährte über Ostern zu Besuch kommen?

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Unsere Leserin Anne A. fragte bei der Redaktion zu den aktuellen Gesetzlichkeiten nach.

Ihre zwei Fragen an Oscar am Freitag: „Hallo, ich habe eine Frage. Ich kann dazu im Internet nichts neues finden. Dürfen kinder mit den Nachbarakindern auf dem hof spielen, wenn 2 Familien mit Kindern auf einen Grundstück wohnen? Und eine Frage habe ich noch, dürfte mich mein Lebenspartner aus Sachsen besuchen kommen über die Osterfeiertage?

Die Antwort aus dem Gothaer Landratsamt ist folgende – dort wird auf die Allgemeinverfügung verwiesen, in der es heißt: …sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind verboten mit der Ausnahme, dass es sichum Angehörige des eigenen Haushalts handelt und zusätzlich höchstens eine haushalts-fremde Person hinzukommt. Ihr Lebenspartner kann also kommen, wenn er in Sachsen nicht in einem Ort wohnt, welche eine Ausgangssperre oder Quarantäne erlassen hat. Und was die Kinder angeht: Formal, wenn es jeweils ein Kind ist, das „hinzukommt“, dann ja.
So sind die aktuellen Regeln. Anbei die aktuelle „Zweite Thüringer Verordnungüber erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung desCoronavirus SARS-CoV-2“ zum Nachlesen!
Einfach auf den Link klicken:

2._ThuerSARS-CoV-EindVO

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