Gotha (red, 23. Februar). Am Sonntag brannte es auf dem Gelände des ehemaligen Elektrizitätswerkes im Areal der Neubauer-/Mozartstraße (wir berichteten).
Es war nicht das erste Mal, wie Andreas Ritter, der Leiter des Gothaer Brandschutzamtes und Leiter des sonntäglichen Einsatzes berichtete (Interview von „Oscar am Freitag“-TV).
„Oscar am Freitag“ bat die Stadtverwaltung Gotha um Auskunft, wie und ob die verwahrloste Immobilie gesichert werden kann, ob der Besitzer für den Feuerwehreinsatz zahlen muss, wie mit solch verwahrlosten Grundstücken umgegangen wird etc.:
Das Areal des ehemaligen Elektrizitätswerkes in der Neubauer- und Mozartstraße ist ungesichert, wurde eine Müllhalde. In den Gebäuden kampieren Wohnungslose. Es brannte dort nun zum vierten Male. Wird die Stadt den Eigentümer auffordernd, das Gelände ordnungsgemäß zu sichern?
Sofern von dem Gebäude keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, gibt es seitens der Bauordnung keinen Handlungsbedarf. Bei einer Kontrolle nach dem Brand konnte keine konkrete Gefahr festgestellt werden, die ein Einschreiten rechtfertigt. Der Zustand der Gebäude ist nicht bauaufsichtlich dokumentiert. Es gab auch bisher keinerlei Beschwerden durch Bürger.
Sollte also im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen ein Verursacher festgestellt werden und dieser die genannten Kriterien erfüllen, werden die Einsatzkosten durch die Stadt Gotha geltend gemacht.
Die Höhe des Kostenersatzes wird dann gemäß der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Gotha (Feuerwehrgebührensatzung) und anhand der eingesetzten Kräfte und Mittel festgesetzt.
Ja, es gab diesbezüglich einige Vorgespräche.
Keine. Das betroffene Grundstück stellt keinen gefahren- und ordnungsrechtlichen Schwerpunkt dar, wird jedoch bei der allgemeinen Bestreifung kontrolliert.
2021 sind nur unwesentliche Kosten entstanden, die durch Absperrungen im öffentlichen Bereich begründet sind. Andere Sicherungsmaßnahmen wurden eigenständig durch die Eigentümer getragen.
Gibt es regelmäßige Kontrollen dieser Areale, die ja durchaus eine Gefahr darstellen?
Nein.