„Es gibt weniger Schrottimmobilien als noch vor 10 Jahren“

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Am 20. Februar brannte es auf dem Gelände des ehemaligen Elektrizitätswerkes. Foto: Brandschutzamt Gotha

Gotha (red, 23. Februar). Am Sonntag brannte es auf dem Gelände des ehemaligen Elektrizitätswerkes im Areal der Neubauer-/Mozartstraße (wir berichteten).

Es war nicht das erste Mal, wie Andreas Ritter, der Leiter des Gothaer Brandschutzamtes und Leiter des sonntäglichen Einsatzes berichtete (Interview von „Oscar am Freitag“-TV).

„Oscar am Freitag“ bat die Stadtverwaltung Gotha um Auskunft, wie und ob die verwahrloste Immobilie gesichert werden kann, ob der Besitzer für den Feuerwehreinsatz zahlen muss, wie mit solch verwahrlosten Grundstücken umgegangen wird etc.:

Das Areal des ehemaligen Elektrizitätswerkes in der Neubauer- und Mozartstraße ist ungesichert, wurde eine Müllhalde. In den Gebäuden kampieren Wohnungslose. Es brannte dort nun zum vierten Male. Wird die Stadt den Eigentümer auffordernd, das Gelände ordnungsgemäß zu sichern?
Sofern von dem Gebäude keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, gibt es seitens der Bauordnung keinen Handlungsbedarf. Bei einer Kontrolle nach dem Brand konnte keine konkrete Gefahr festgestellt werden, die ein Einschreiten rechtfertigt. Der Zustand der Gebäude ist nicht bauaufsichtlich dokumentiert. Es gab auch bisher keinerlei Beschwerden durch Bürger.

Muss der Eigentümer den Feuerwehreinsatz zahlen? Wenn nicht, wie hoch sind die Kosten für den Steuerzahler für diesen Einsatz?
Gemäß § 48 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz kann die Stadt Gotha bei Brandeinsätzen den Ersatz der Kosten vom Verursacher verlangen, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Sollte also im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen ein Verursacher festgestellt werden und dieser die genannten Kriterien erfüllen, werden die Einsatzkosten durch die Stadt Gotha geltend gemacht.
Die Höhe des Kostenersatzes wird dann gemäß der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung  für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Gotha (Feuerwehrgebührensatzung) und anhand der eingesetzten Kräfte und Mittel festgesetzt.
Hat die Stadt Kenntnis, ob der Eigentümer Pläne für eine Nachnutzung hat?
Ja, es gab diesbezüglich einige Vorgespräche.
Welche Möglichkeiten hat die Stadt, den Eigentümer zu beauflagen, diese unhaltbaren Zustände zu beseitigen?
Keine. Das betroffene Grundstück stellt keinen gefahren- und ordnungsrechtlichen Schwerpunkt dar, wird jedoch bei der allgemeinen Bestreifung kontrolliert.

Welche Ausgaben entstanden der Stadt 2021 durch Sicherungsmaßnahmen solch verwahrloster Areale?
2021 sind nur unwesentliche Kosten entstanden, die durch Absperrungen im öffentlichen Bereich begründet sind. Andere Sicherungsmaßnahmen wurden eigenständig durch die Eigentümer getragen.

Gibt es regelmäßige Kontrollen dieser Areale, die ja durchaus eine Gefahr darstellen?
Es sind einige Areale bekannt, die regelmäßig durch das Bauordnungsamt bezüglich Standsicherheit kontrolliert werden. Insgesamt gibt es aber wesentlich weniger Schrottimmobilien als noch vor 10 Jahren, da in den letzten Jahren durch den Immobilienboom viel investiert wurde.
Gibt es einen Masterplan der Stadtverwaltung, wie man die Beseitigung und/oder Nachnutzung solcher Areale beschleunigen kann?
Nein.

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