Hauptmarkt und Jüdenstraße ab sofort Fußgängerzonen

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Gotha (red, 12. Dezember). Mit der Verkehrsfreigabe des Hauptmarktes wurde auch die Fußgängerzone in der zentralen Innenstadt um den Bereich des Hauptmarktes und der Jüdenstraße (bis Klosterplatz) erweitert.

Eine entsprechende Beschilderung werde kurzfristig aufgestellt, so die Stadtverwaltung. Somit dient der sensible Innenstadtbereich hauptsächlich dem Fußgängerverkehr.

Die ausschließlich über die Fußgängerzone direkt, d. h. mit Stellplätzen auf dem Grundstück, erschlossenen Grundstückseigentümer werden gebeten, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Künftig wird diesem Personenkreis die Ein- und Ausfahrt zu jeder Zeit ermöglicht. Ein Parken in der Fußgängerzone an sich ist davon ausdrücklich ausgenommen.

Weitere Personen, die ein berechtigtes Interesse zum Befahren der Fußgängerzone nachweisen können, werden ebenfalls gebeten, entsprechend begründete Ausnahmegenehmigungen bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Lieferverkehre sind selbstverständlich sichergestellt und in der Zeit von 6 Uhr bis 10 Uhr und 17 Uhr bis 19 Uhr jeden Tag möglich.

Künftig sollen die beiden zentralen Zufahrten in der Jüdenstraße und in der Lutherstraße mittels versenkbaren Poller samt Zugangstranspondern für alle Inhaber einer Ausnahmegenehmigung ausgestattet werden. Aufgrund pandemiebedingter Lieferverzögerungen konnten diese noch nicht installiert werden.

Deshalb bleiben die beiden Zufahrten zunächst ohne bauliche Absperrung. Es gelten aber ausdrücklich nur die Zufahrtsberechtigungen nach Beantragung der Ausnahmegenehmigungen.

Die Stadtverwaltung Gotha bitte darum, die straßenverkehrsrechtlichen Änderungen und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen ausdrücklich zu beachten. Dies gelte vor allem für das unberechtigte Befahren und Parken der ausgeschilderten Fußgängerzone.

 

H&H Makler

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