Thüringer Sozialministerium bestätigt: Neue Sonderverordnung in Vorbereitung

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Elektronenmikroskopische Aufnahme des Coronavirus SARS CoV 2
Mit Blick auf das weiter steigende Infektionsgeschehen in ganz Thüringen, hat die Landesregierung in einer Kabinett-Sondersitzung am Donnerstag weitere Maßnahmen festgelegt, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Das berichtet das Thüringer Sozialministerium auf seiner Website. Darin heißt es darüber hinaus:

Folgende zusätzliche Maßnahmen wurden beschlossen:

Ab dem 14.12.:

Schließung von Einrichtungen/Angeboten

  • jegliche Freizeitangebote
  • organisierter Sportbetrieb und Individualsport in geschlossenen Räumen (außer Kaderathleten)
  • nichtschulische Bildungseinrichtungen (nur für den Präsenzunterricht)

Regelungen für Altenheime, Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

  • Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner darf höchstens eine fest zu registrierende Besuchsperson pro Tag empfangen.
  • Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtungen nur mit einer FFP2- Maske betreten.
  • Alle Beschäftigten der Einrichtungen sollen sich regelmäßig testen lassen.

Erweiterung der Maskenplicht

  • Maskenpflicht auch bei allen Gottesdiensten und Versammlungen

Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit

Ab dem 19.12.

Schließung des Einzelhandels und weitere Angebote

  • Einzelhandelsgeschäfte (ausgenommen Geschäfte für den täglichen Bedarf)
  • körpernahe Dienstleistungen, beispielsweise Nagelstudios (ausgenommen medizinisch-notwendige Behandlungen sowie Friseurgeschäfte)

Aktuell werden die beschlossenen Maßnahmen in eine neue Verordnung eingearbeitet. Diese soll am Sonntag, den 13.12. veröffentlicht werden und tritt am 14.12.2020 in Kraft. Die Maßnahmen sollen bis einschließlich 10.01.2021 gelten.

Am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, wird die Landesregierung über die mögliche Anordnung einer Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, Kontaktvermeidungen im nichtöffentlichen Bereich sowie über die Regelungen für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel entscheiden.

Der vollständige Kabinettsbeschluss ist auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht: https://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/138-2020

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