Landkreis (red/ots, 6. – 7. Januar, Stand 9.45 Uhr)
Verkehrsunfall mit zwei Leichtverletzten
Gotha. Am Samstagvormittag kam es auf der Kreuzung Waltershäuser Straße / 18.-März-Straße zu einem Verkehrsunfall. Ein 61-Jähriger Skoda-Fahrer missachtete die rote Ampel und stieß mit dem Fiat eines 55-Jährigen zusammen. Bei dem Unfall wurden beide Beifahrerinnen jeweils leicht verletzt. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca.
10.000 Euro, ein Fahrzeug musste abgeschleppt werden. (dg)
Ladendieb wird handgreiflich
Gotha. Am frühen Samstagnachmittag kam es in einem Lebensmittelmarkt in der Gothaer Parkstraße zu einem Diebstahl von alkoholischen Getränken. Ein 22-Jähriger Erfurter verließ anschließend den Markt. Dieser wurde von einem Kunden gestellt, welcher den Diebstahl beobachtete. Der Erfurter versuchte, sich der Festhaltung durch die Anwendung von einfacher körperlicher Gewalt zu entziehen. Eine Anzeige wegen räuberischen Diebstahls wurde gegen den polizeibekannten Mann gefertigt. (dg)
E-Bike aus Tiefgarage gestohlen
Bad Tabarz. Durch bislang unbekannte Täter wurde in der Zeit von Freitag Nachmittag bis Samstag Abend aus einer Tiefgarage in der Reinhardsbrunner Straße in Bad Tabarz ein E-Bike entwendet. Durch die eingesetzten Beamten wurden am Tatort Spuren gesichert. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Gotha unter Telefon 03621/78-0 unter Angabe der Bezugsnummer 0005058/2024 zu melden.
Trunkenheitsfahrt die Zweite
Gotha. Am frühen Samstagmorgen, gegen 03.50 Uhr stellte eine Polizeistreife in Gotha, Wilhelm-Umbreit-Straße, einen PKW Mercedes fest. Auch bei diesem Fahrer wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, dieser erbrachte einen Wert von 1,38 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutentnahme durchgeführt. (as)
Alkoholfahrt
Gotha. Am Freitag gegen 23.50 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in Gotha, Salzgitterstraße einen PKW VW Polo. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test ergab 1,57 Promille. Mit dem
39 Jährigen Mann sollte eine Blutentnahme durchgeführt werden. Dies fand der Polofahrer nicht so toll und wehrte sich vor Ort sehr heftig gegen die polizeilichen Maßnahmen. Am Ende half jedoch alles nichts, die Blutentnahme wurde unter Zwang durchgeführt und neben der Trunkenheitsfahrt gab es noch eine Anzeige wegen Widerstand. (as)