Freie Wähler zu Plänen des Neubaus oder der Sanierung des Landratsamtes

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Foto: moerschy/Pixabay

Gotha (red/gr, 3. Februar). Gunter Rothe, der Fraktionsvorsitzende der Freie Wähler im Kreistag Gotha hat sich zu einem „Top-Thema“ jüngsten Kreistagssitzung geäußert – zum Thema „Struktur der Verwaltungsgebäude“.

Aktuell sei die Kreisverwaltung des Landkreises auf acht Gebäude an sechs Standorten verteilt. Ein Planungsbüro habe nun 2022 deren Bauzustand und Sanierungsbedarf für die Standorte im Auftrag der Kreisverwaltung analysiert. Es sei ein deutlicher Sanierungsbedarf an allen Gebäuden festgestellt worden.

Auch fehlten – nach Angabe der Kreisverwaltung – räumliche Kapazitäten für Arbeitsplätze in den Bestandsobjekten, sodass schon jetzt mit der Anmietung von externen Liegenschaften operiert werden müsse.

Das Landratsamt habe schon 2022 die Frage aufgeworfen, wie mit den Standorten mit Blick auf den Sanierungsbedarf künftig verfahren werden könnte. Der Landrat habe sich dafür ausgesprochen, alle Ämter an einem Standort zu konzentrieren, weil das eine Erleichterung für die Bürger des Landkreises wäre.

Im zweiten Schritt habe die Kreisverwaltung im Sommer letzten Jahres zwei Planungsbüros mit der Entwicklung einer Studie zu möglichen Optionen beauftragte, die nun vorliege.

Darin würden vier Varianten formuliert:
1. Sanierung der bestehenden Verwaltungsgebäude und Verbleib der Ämter an den bisherigen Standorten. Hierbei gäbe es keinen Zuwachs an räumlichen Kapazitäten.
2. Die Errichtung eines Teilneubaus am Standort in der 18.-März-Strasse. Da trotz dann zusätzlicher Raumkapazitäten immer noch nicht alle Standorte hier vereint werden könnten, müsste die Mehrzahl der Bestandsgebäude erhalten und saniert werden.
3. Ein Teilneubau an einem neuen Standort. Auch hier würden nicht alle Ämter zusammenkommen und einige an ihren bisherigen Standorten verbleiben.
4. Ein Komplettneubau für die gesamte Kreisverwaltung an einem anderen Standort mit einer Kapazität von bis zu 600 Arbeitsplätzen.

Laut Rothe beziffert die Studie, vorbehaltlich vieler nicht planbarer Komponenten, einen Finanzaufwand zwischen 23 Mio. und 61 Mio. Euro.

„In der Sitzung nun sollte der Kreistag beschließen, die Varianten 1 und 2 zu verwerfen und den Landrat beauftragen, nur die Varianten ,Komplettneubau‘ sowie ,Teilneubau an einem neuen Standort‘ weiter zu verfolgen“, so Rothe.

Er bemängelte, dass den Mitglieder des Bauausschusses erst eine Woche vorm Kreistag die Studie der Planungsbüros vorgestellt wurde. Der Kreisausschuss habe diese Informationen erst am Montag vorm Kreistag, alle übrigen Kreistagsmitglieder erst am Dienstag Zugriff auf die Unterlagen gehabt.

„Aus unserer Sicht ist das kein angemessener Zeitraum, um sich mit einer Entscheidung dieser Tragweite inhaltlich auseinanderzusetzen. Mehrere Fraktionen – auch wir Freien Wähler – äußerten daher ihre Bedenken bzw. signalisierten weiteren Beratungsbedarf zum Grundsatzbeschluss.
Aus unserer Sicht fehlen in den Ausführungen der Kreisverwaltung wichtige Informationen. Die drängendste Frage ist die nach der Finanzierung. Zu einer soliden Abwägung gehört eben auch eine Antwort darauf, wie man das Ganze finanzieren will. Dies muss mit in den Blick genommen werden, bevor man bestimmte Varianten abwählt oder eben präferiert.
In der aktuellen Kreistagssitzung hat aufgrund dieser offenen Fragen eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder beschlossen, den Antrag im März nochmals im Bau- sowie im Kreisausschuss zu beraten. Der Landrat sah hierzu keine Notwendigkeit und enthielt sich der Stimme. Er erwarte keinen weiteren Erkenntnisgewinn durch eine erneute Befassung in den Ausschüssen.“

Rothe erinnerte, dass der Landrat „nicht müde“ wäre, darauf hinzuweisen, dass die Rücklage des Landkreises bald aufgebraucht seien. „Die einzige nennenswerte Geldquelle ist, neben den Landeszuweisungen, die Kreisumlage. Das ist eine Abgabe, die die Städte und Gemeinden des Landkreises zur Finanzierung der Kreisaufgaben abgeben müssen. Bereits jetzt stauen sich in wichtigen Bereichen die Aufgaben und Investitionen: Schulen, Kreisstrassen, öffentlicher Nahverkehr. Deshalb sehen wir die vom Landrat favorisierten Varianten kritisch, da es um enorme Investitionssummen geht. Umso wichtiger ist es, seriös zu rechnen und die Projektplanung den Möglichkeiten des Landkreises anzupassen! Jeder private Bauherr orientiert seinen Hausbau maßgeblich daran, was er sich leisten kann.“

In der nächsten Kreistagssitzung Ende März solle eine Entscheidung zum Grundsatzbeschluss getroffen werden. Bis dahin werde die Fraktion der freien Wähler in den Ausschüssen und auch darüber hinaus kritische Fragen stellen und Antworten als Grundlage für eine Entscheidung einfordern.

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