Allgemeinverfügung des Landkreises in Sachen Schulöffnung

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Foto: Landratsamt Gotha

Landkreis (red, 15. April). In Abwägung des Infektionsschutzes und des Rechtes auf Bildung öffnet der Landkreis Gotha die Schulen ab kommenden Montag, 19. April, unter besonderen Vorkehrungen. Die heute unterzeichnete Allgemeinverfügung sieht den Betrieb in Stufe Gelb II vor. Damit können auch die Klassenstufen 7 bis 9, die seit Ende vergangenen Jahres im Distanzunterricht lernten, in einem Modus strikter Wahrung der Abstände in die Präsenzbeschulung – dann überwiegend im Wechselmodell – zurückkehren. Für die Grundschüler soll, wo immer räumlich möglich, diese Abstandsregelung ebenso angewandt werden. Ansonsten gilt für die Erst- bis Viertklässler ebenso wie für die Förderschüler die Beschulung in beständigen, festen Gruppen mit festem Personalstamm.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht macht der Landkreis allerdings das Vorliegen eines negativen Tests zur Bedingung. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes für alle in der Schule tätigen Personen – vom technischen über das pädagogische Personal bis hin zum Essensanbieter. Für Kinder bis Klassenstufe 6 genügt ein einfacher Mund-Nase-Schutz, ab Klasse 7 dann der qualifizierte. Erstmals genau vorgeschrieben wird das Lüftungsregime im 20-Minuten-Takt. Sportunterricht und Unterrichtsbestandteile mit besonderer Aerosolbildung (Singen, Blasinstrumente)werden untersagt. Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen.

Landrat Onno Eckert hatte die Regelungen in der Allgemeinverfügung vorab weithin abgestimmt – unter anderem in Online-Konferenzen mit dem Schulamt, sämtlichen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Bürgermeistern am Donnerstag vergangener Woche und den Schulelternsprechern am Dienstag dieser Woche. Im Rahmen dieses Austausches konnten wichtige Hinweise gewonnen, aber auch Beweggründe und Erwägungen mitgeteilt werden. Seitens der Schulen wurde vergangene Woche eine überwiegende Bereitschaft, die verstärkten Infektionsschutzmaßnahmen mitzutragen und die erheblichen organisatorischen Aufwendungen in Kauf zu nehmen, signalisiert. Eckert bedauert, dass der Text der Allgemeinverfügung abermals erst kurzfristig am heutigen Donnerstag den Schulen an die Hand gegeben werden konnte. Im Entwurf wurde die Regelung bereits am vergangenen Montag an den Krisenstab des Gesundheits- und Bildungsministeriums zur Bewertung übersandt. Die Rückmeldung der Stäbe erfolgte erst heute, sodass der Erlass mit zweitägiger Verzögerung erfolgen konnte.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut

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