Badeverbot an Thüringens Trinkwassertalsperren

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In der Talsperre Lütsche darf man baden. Foto: Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)

Erfurt (red, 17. Juni). Thüringens Talsperren sind beliebte Ausflugsziele und gerade in Zeiten eingeschränkter Reisemöglichkeiten eine gute Gelegenheit zur Naherholung. Doch nicht überall darf bedenkenlos gerastet oder gar geplanscht werden.

Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) weist für die Trinkwassertalsperren auf die Einhaltung von behördlich festgelegten Verhaltensregeln hin. An den Talsperren, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden und daher einem besonderen Schutzstatus genießen, ist das Baden untersagt.

Zudem sind jegliche Arten von Wassersport, das Lagern oder Grillen sowie generell das Betreten der Uferzone verboten. Für das Picknick können die ausgewiesenen Bänke genutzt werden. Vierbeiner dürfen weder im kühlen Nass baden noch am Wasser getränkt werden. Die Versorgung von Haustieren sollte daher bereits bei der Ausflugsplanung berücksichtigt werden.

In Thüringen ist das Baden zum Erhalt unserer hohen Trinkwasserqualität an folgenden Talsperren sowie deren Vorsperren verboten:

  • Talsperre Erletor
  • Talsperre Leibis/Lichte
  • Talsperre Neustadt
  • Talsperre Oberschönau
  • Talsperre Ohra
  • Talsperre Scheibe-Alsbach
  • Talsperre Schmalwasser
  • Talsperre Schönbrunn
  • Talsperre Tambach-Dietharz

Prinzipiell ist das Wandern, Joggen oder Radfahren auch an Trinkwassertalsperren erlaubt – solange sich Besucher und Besucherinnenn auf den offiziell ausgewiesenen Wegen aufhalten.

Sicherung der Trinkwasserqualität hat Priorität
Besondere Verhaltensregeln an Trinkwassertalsperren sollen verhindern, dass Nährstoffe und sonstige Verunreinigungen in den Stausee gelangen. Der Erhalt der Wasserqualität dient dem Allgemeinwohl und hat damit Vorrang vor dem individuellen Badevergnügen. Die TFW kontrolliert die Einhaltung der Verhaltensregeln in Trinkwasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und örtlichen Polizeistellen. Verstöße werden gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz mit Bußgeldern geahndet.

Bademöglichkeiten an Brauchwassertalsperren
An Brauchwassertalsperren ist das Baden prinzipiell gestattet. Die Talsperren Zeulenroda, Lütsche und Ratscher sind explizit als Badegewässer ausgewiesen. Hier gibt es amtlich kontrollierte Badestellen und Wassersportmöglichkeiten mit Verleihstationen.

An Brauchwassertalsperren, die keine expliziten Badestellen ausweisen, erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.

In der Nähe der Betriebseinrichtungen an den Stauanlagen, wie den Staumauern oder Dämmen sowie im Bereich der Pegel ist das Baden aufgrund erhöhter Gefahren untersagt.

In diesen Bereichen befinden sich technische Anlagen des Betreibers, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind, jedoch eine potenzielle Gefahr für Schwimmer und Taucher darstellen.

Bei niedrigem Wasserstand befinden sich die Entnahmevorrichtungen der Stauanlage nur knapp unter der Wasseroberfläche und können dadurch eine gefährliche Sogwirkung entfalten.

In trüben Gewässern sind außerdem Betriebseinrichtungen wie Pegel-Latten, Schläuche oder Seile nur schwer zu erkennen.

 

H&H Makler

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