R2G-Fraktionen im Landtag beschließen Rückerstattung von Kita- und Hort-Beiträgen

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Foto: Rainer Aschenbrenner

Erfurt/Gotha (red, 5. März). Die Fraktionen der LINKEN, der SPD und der GRÜNEN im Thüringer Landtag habeneinen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürErst-SchKiG)“ beschlossen.

Damit reagieren sie auf Anregungen aus einer Anhörung des Landtags-Bildungsausschusses. Vorgesehen ist, dass die Geltungsdauer der Rückerstattung von Kita- und Hort-Beiträgen aufgrund der nicht absehbaren Pandemieentwicklung bis Ende 2021 verlängert wird.

Elternbeiträge sollen zudem nicht nur bei landesweiten Einrichtungsschließungen, sondern auch bei regionalen Kita- und Hortschließungen ausgesetzt werden, sofern die regionalen Lockdowns durch oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben erfolgt sind. Den Kommunen sollen Einnahmeausfälle, die durch die Aussetzung der Elternbeiträge entstanden sind, ferner durch eine Spitzabrechnung vollständig ersetzt werden.

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