Hilfen des Bundes für Jugendherbergen und Schullandheime

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OaF-Bildschirmfoto der Homepage des zuständigen Bundesministeriums.

Erfurt/Gotha (red, 5. März). Für 2021 hat die Bundesregierung Hilfen für Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, die politische und kulturelle Kinder- und Jugendbildung sowie die Kinder- und Jugendarbeit im Sport für das Jahr 2021 neu aufgelegt.

Dazu sagte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter: „Dieser Bereich leidet wie viele andere erheblich unter der Corona-Krise. Dadurch, dass zum Beispiel Klassenfahrten und andere außerschulische Aktivitäten nicht möglich sind, brechen Einnahmen und vieles andere weg. Da ist staatliche Hilfe selbstverständlich. Ich rufe die Thüringer Einrichtungen und Vereine in diesem Bereich auf, zügig Anträge zu stellen, damit das Geld vom Bund auch in Thüringen ankommen kann.“

Hintergrund:
Der Bund finanziert über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2021 neben den Programmen der Länder und den regelmäßigen Überbrückungshilfen das „Sonderprogramm Kinder-und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ mit einem Fördervolumen von bundesweit 100 Mio. Euro. Damit wird gezielt auf die coronabedingten erheblichen Finanznöte im betreffenden Bereich reagiert. Die Antragstellung ist noch bis zum 28. März 2021 möglich. Die Antragstellung erfolgt über sogenannte Zentralstellen, darunter u.a. das Deutsche Jugendherbergswerk Hauptverband e.V. oder der Verband Deutscher Schullandheime.

Weitere Informationen, auch zur Antragstellung, finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm.

 

 

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