Anzeige und Kostenbescheid wegen Notrufmissbrauch

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In der Nacht zum Donnerstag, den 24.10., informierte ein Gothaer Bürger gegen 00.30 Uhr die Rettungsleitstelle des Landkreises Gotha mittels der Notrufnummer 112 über einen Küchenbrand in der Brunnenstraße. Die Berufsfeuerwehr wurde daraufhin alarmiert.

Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei trafen den alkoholisierten Anrufer auch in der Brunnenstraße an, jedoch stellte sich nach der Lageerkundung und der Befragung des Anrufers heraus, dass er lediglich die Feuerwehr als Schlüsseldienst benutzen wollte. Eine Freundin hatte die Absicht sich illegal Zutritt in ihre ehemalige Wohnung verschaffen, wobei ihr der Freund behilflich sein wollte.

Die Feuerwehr ist zwar technisch dazu in der Lage Türen fachgerecht zu öffnen, aber nur dann, wenn Gefahr in Verzug ist. Für zugefallene Türen oder bei Verlust des Schlüssels sind die Schlüsseldienste zuständig. Die Frau flüchtete noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte, da Sie vermutlich schon ahnte, was nun dem Anrufer droht. Ein Verfahren wegen Notrufmissbrauchs wurde seitens der Polizei eingeleitet und der Anrufer kann sich schon auf einen Kostenbescheid seitens der Feuerwehr einstellen.

Immer wieder kommt es vor, dass aus Spaß oder wie den oben genannten Gründen die Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die Polizei alarmiert werden. Dies möchte die Feuerwehr Gotha zum Anlass nehmen und darauf hinweisen, dass die Notrufnummern nicht zum Spaß da sind. Hätte es in dieser Nacht irgendwo anders in der Stadt wirklich gebrannt, hätte die Feuerwehr erst verspätet Hilfe leisten können. Menschen, Tiere und Sachwerte werden hier unnötig in Gefahr gebracht und könnte nicht jeder mal auf Hilfe angewiesen sein? Was würde man davon halten, wenn gerade dann einer einen „Spaß“ mit der Notruf macht?

H&H Makler