Der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge, sogenannte Drohnen, nimmt auch in der Forstwirtschaft stetig zu

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Mit der morgen in Jena beginnenden Tagung der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) und des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums (FFK) der ThüringenForst-AöR sollen Stand und Möglichkeiten des Drohneneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft beleuchtet werden.

Drohnen werden als immer kostengünstigere und hochflexible Methode zur Gewinnung von Fernerkundungsdaten eingesetzt. Die Tagung soll nicht nur die Möglichkeiten und Grenzen dieser Technik bezüglich Reichweite, Höhe oder Start- und Landemöglichkeiten aufzeigen, sondern auch praktischen Beispiele für den jeweiligen land- und forstwirtschaftlichen Einsatz vorführen.

Luftbilder sind in der Forstwirtschaft seit Jahrzehnten im Einsatz

„In der Forstwirtschaft werden seit Jahrzehnten Flugzeug-, Helikopter-  wie auch satellitengestützte Luftbilder für Waldinventuren, Kartierungs- und Überwachungsarbeiten sowie weiteren Aufgabenbereichen eingesetzt“, so Volker Gebhardt, Vorstand der ThüringenForst-AöR, die mit 200.000 Hektar größter Waldbesitzer im Freistaat ist. Der erhebliche technische und organisatorische Aufwand macht diese Datenerhebungen allerdings nur für große Flächenerfassungen rentabel. Mit hochauflösenden Kameras oder Sensoren bestückte Drohnen schließen hingegen die Lücke zwischen Pilotenperspektive und mühseliger Ortsbegehung. Ihr Einsatz ermöglicht die Inventur und Überwachung forstwirtschaftlich genutzter Flächen in bisher nicht bekannter Genauigkeit und deutlich erweitertem Umfang. Weiterer entscheidender Vorteil der Drohne: Durch ihre niedrige Flughöhe ist sie weitgehend unabhängig von der Jahreszeit und den Wetterbedingungen.

Vielfältige Anwendungsbereiche in Forstwissenschaft und Forstpraxis

Anlässlich der Tagung werden u.a. die forstlichen Anwendungsgebiete Holzvorratsermittlung in Waldbeständen, Erfassung von Sturmschäden im Wald, Borkenkäfermonitoring und die Vermessung von Holzpoltern vorgestellt. Doch die Anwendungsmöglichkeiten gehen weiter: Die Erfassung der Totholzvorräte im Waldoder von Wildschäden, bisher nur mit viel Aufwand darstellbar, werden in messerscharfen Bildern binnen weniger Minuten mit Drohnen dokumentiert. Durch die Kombination mit Infrarotaufnahmen können Bilder erstellt werden, anhand derer Pflanzenwachstum, Vegetationszeit oder die Produktion von Biomasse gemessen werden kann. Und nicht zuletzt können Schädlinge wie der Eichenprozessionsspinner dokumentiert werden, ohne die Gesundheit der Forstschutzexperten bei der Annäherung an die Nester zu gefährden.

Künftig Waldbesuch unter Drohnenbeobachtung?

Die Informations- und Datengewinnung mit Hilfe von Drohnen darf nur im Rahmen eines gesetzlichen Auftrages oder mit Einverständnis des jeweiligen Grundeigentümers erfolgen. Außerdem müssen die Fluggeräte im Sichtbereich des Drohnenführers bleiben. Die gesetzlichen Einschränkungen des Einsatzes sind nicht umsonst der erste Fachbeitrag anlässlich der morgigen Tagung. Sicher ist sicher.

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