Förderung der gesundheitlichen Jugendbildung

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Am Freitag den 01.03.2013 lud die Kreissportjugend Gotha die Jugendwarte des Landkreises sowie interessierte Vorstandsmitglieder zu ihrer diesjährigen Jahresauftaktveranstaltung ein. Über 30 Interessierte folgten der Einladung in den Waldhof Finsterbergen.

Informiert wurde zu den Themen: Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Landkreis, Wege der Ausgestaltung der Jugendarbeit im Sportverein, das Projekt „Gesundheitliche Jugendbildung“ der Thüringer Sportjugend sowie zur aktuellen Thematik des Bundeskinderschutzgesetzes.

Auf besonderes Interesse sind die Erläuterungen des Vorstandsvorsitzenden der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha Herrn Jörg Krieglstein gestoßen.  In einem kurzen aber aussagekräftigen Vortrag informierte Herr Krieglstein, wie Sportvereine aus dem Landkreis in den Genuss einer Förderung kommen. Besonders wichtig  dabei sei, dass Menschen aus dem Landkreis von der Unterstützung  einen Mehrwert haben.

Mit über 9700 Kindern und Jugendlichen die aktiv von ehrenamtlichen Übungsleitern und Trainern betreut werden, bietet die Jugendarbeit im Sportverein hierfür eine ideale Voraussetzung. Mit Thüringer Rostbratwurst, getreu dem Motto „Angrillen“  im Waldhof Finsterbergen, konnten sich die Ehrenamtlichen für die nachfolgenden Vorträge stärken.

Michael  König informierte  in Funktion als Bildungsreferent der Thüringer Sportjugend über Chancen der Gesundheitlichen Jugendbildung im Sportverein.  Zu den Themen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung, Suchtprävention und Unterstützung der psychosozialen Entwicklung können Sportvereine dreistündige  Kursangebote, als Ergänzung zum gewohnten Übungs- und Trainingsbetrieb, wahrnehmen.

Durch Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes kommen auf die Sportvereine im Rahmen der Prävention vor sexuellem Missbrauch neue Herausforderungen zu.  Sebastian Voigt, Sportjugendkoordinator im Kreissportbund, erläutert kurz die zukünftigen Anforderungen, die auf unsere Sportvereine zukommen können.

Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes soll sichergestellt werden, dass im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weder hauptamtlich noch neben- oder ehrenamtlich Personen tätig werden, die insbesondere wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit rechtskräftig verurteilt worden sind. Aufgrund der Komplexität des Themas sowie ausstehenden Vereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe(Jugendamt), wird hierzu eine weitere Fortbildung stattfinden.

Falko Zenker, Vorsitzender der Kreissportjugend Gotha, freut sich über das rege Interesse an der Jahresauftaktveranstaltung: „Dies zeigt, dass den Vereinen nicht nur der Sport, sondern insbesondere das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen in der Gesamtheit, am Herzen liegt.“