Gießmann: Keine Auswirkung auf Haushalt 2015

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Für den Landkreis Gotha ergeben sich infolge des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen zur Sicherung der kommunalen Haushalte keinerlei finanzielle Verbesserungen im Jahr 2015. Darauf weist Landrat Konrad Gießmann in einer Stellungnahme an den Thüringischen Landkreistag hin.

„Der Gesetzentwurf bringt unter anderem Zuweisungen in Ansatz, die noch für 2014 zu verbuchen sind und sich damit auf den Haushalt 2015 faktisch nicht auswirken werden“, so Gießmann.

Auch die Investitionspauschale für Schulbauten, für die 1,5 Mio. Euro prognostiziert werden, würde 2015 nicht mehr wirksam, so Gießmann. Da mit der Verabschiedung des Gesetzes frühestens im April, erwartungsgemäß aber eher später zu rechnen ist, könne dieser Betrag nicht mehr bis Jahresende eingesetzt werden. Die Zeit für einen Nachtragshaushalt mit neu geplanten Maßnahmen sowie deren Ausschreibung und Umsetzung bis Jahresende reiche nicht aus.

Und aufgrund der Zweckbindung der Mittel können diese auch nicht zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt werden, wie wiederholt von einer Kreistagsfraktion öffentlich gefordert wurde. Im Ergebnis landen die Gelder für die Schulinvestitionen zunächst in der allgemeinen Rücklage und können erst im kommenden Jahr ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden. „Unterm Strich bleibt damit für den Landkreis Gotha im laufenden Jahr kein Plus bei den Landeszuweisungen, sondern weiterhin ein Minus von rund 780.000 Euro, das wir ausgleichen müssen“, fasst Gießmann zusammen. Man solle in Erfurt diesen Umstand nicht als großen Wurf für die Kommunen verkaufen, sondern angesichts der Zeitverzögerungen bei der Aufstellung des Landeshaushalts ehrlich zugeben, dass selbst mithilfe kreativer Zahlenkosmetik keine Verbesserungen für die Landkreise erreicht werden konnten.

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