Grundsteuerbescheide für 2013 erst nach Haushaltsbeschluss

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Der Hebesatz für die Grundsteuer wird erst mit Beschluss des Haushaltes der Stadt festgesetzt. Deshalb werden jetzt noch keine Steuerbescheide erstellt. Die Stadtverwaltung verschickt derzeit nur Bescheide bei Änderungen oder Entlastungen wie etwa bei Verkäufen.
Das Gesetz sieht für solche Fälle vor, dass der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen leistet, die der zuletzt festgesetzten Jahressteuer entsprechen. Nach Haushaltsbeschluss erhalten die Steuerpflichtigen einen Änderungsbescheid mit der Festsetzung der Grundsteuer zum aktuellen Hebesatz, Vorauszahlungen werden selbstverständlich berücksichtigt.