IG BAU warnt: „Thüringen spart den Wald kaputt“

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Der Jahrhundertsturm „Kyrill“ entwaldete in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007 ganze Berghänge, wie hier im Thüringer Forstamt Finsterbergen.

Trotz ausdrücklicher und öffentlicher Warnungen der forstlichen Gewerkschaften, der Berufsverbände und des Gesamtpersonalrates (GPR) der ThüringenForst Anstalt öffentlichen Rechts (Landesforstanstalt) hat der Thüringer Landtag weitere drastische Absenkungen des Zuführungsbetrages an die Landesforstanstalt (LFA) beschlossen. Infolgedessen will der Vorstand der AöR ThüringenForst das Personal von derzeit 1.350 Mitarbeitern (1991 noch 2500!) auf ca. 1.000 Mitarbeiter im Jahr 2025 reduzieren.

„Mit diesem erheblichen Personalabbau sind die Aufgaben von ThüringenForst nicht mehr leistbar“, sagt Gunter Höser, der Mitglied in der Fachgruppe Forst der Forstgewerkschaft IG Bauen-Agrar- Umwelt in Thüringen ist.

„Bereits jetzt arbeiten die Kolleginnen und Kollegen an und vielfach über ihrer Belastungsgrenze. Die aktuelle; seit 75 Jahren in dieser Dimension nicht mehr aufgetretene; Borkenkäferkatastrophe überfordert das Leistungspotenzial der Beschäftigten, der Forstorganisation und der Forsttechnik in Thüringen. Bereits jetzt steht fest, dass dies auch in den Folgejahren so sein wird“, so Uwe Zehner Stellvertretender Vorsitzender der Landesvertretung Beamte, Angestellte Forst und Naturschutz der Forstgewerkschaft IG Bauen-Agrar- Umwelt Thüringen.

Die Personalräte und die IG BAU von ThüringenForst fordern daher mit Verweis auf Sorge um die Gesundheit der Beschäftigten und die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Landesforstanstalt:

1. Die Verringerung des Zuführungsbetrages an die LFA muss zurückgenommen; mindestens aber für drei Folgejahre ausgesetzt; werden.

2. Alle freiwerdenden Stellen in den Forstämtern (insbesondere die der Revierleiter) müssen zeitnah wiederbesetzt werden.

3. Die prognostizierte Auflösung von bis zu 30 Forstrevieren und von zwei bis drei Forstämtern ab 2021 darf nicht vollzogen werden.

4. Die nachweislich fortschreitende Leistungsverdichtung für alle Beschäftigten und die damit einhergehende (Über)Belastung der Kolleginnen und Kollegen muss zurückgeführt werden.

5. Eine qualifizierte Aufgabenkritik der LFA und eine empirische Arbeitsbelastungs-untersuchung der Beschäftigten und Beamten müssen durchgeführt werden.

6. Adäquat zum Personalabbau muss ein Aufgabenabbau innerhalb der ThüringenForst AöR realisiert werden.

7. Der Vorstand der AöR ThüringenForst wird aufgefordert, durch Schaffung geeigneter Organisationsformen und -strukturen (z. B. Geschäftsverteilung, flache Hierarchien etc.) die Effizienz der LFA zu verbessern, damit der derzeitige Personalkostenanteil an den Gesamtausgaben deutlich verringert werden kann.

8. Für die Bewältigung der Auswirkungen der Dürre- und Sturmschäden und der Borkenkäferkalamität der nächsten Jahre müssen zusätzlich flexibel einsetzbare (ggf. befristete) Arbeitskräfte eingestellt werden (mindestens 40 Beschäftigte im forstlichen Außendienst und 80 Forstwirte). Die dafür temporär notwendigen Finanzmittel stellt der Freistaat Thüringen zur Verfügung. Ein erster Schritt auf diesem Weg ist die Zurückziehung aller anhängigen Klageverfahren gegen die übernommenen Jugend- und Auszubildendenvertreter im Bereich der Forstwirte durch den Vorstand der LFA.

9. Für die Gewinnung und Bindung von Beschäftigten der Landesforstanstalt in den Folgejahren muss der Dienstherr/Arbeitgeber ThüringenForst deutlich attraktiver werden. Hierzu zählen für uns insbesondere Entgelt- und Arbeitsbedingungen; Verbeamtungen; Dienstwagengestellung; Aufstiegschancen; Arbeitszeitmodelle; Telearbeitsplätze; Aus- und Fortbildungsangebote; Vereinbarkeit von Familie und Beruf u. v. a. m.

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