IHK Erfurt bestellt und vereidigt Sachverständige

0
1385

In Zeiten rasanter Entwicklungen in Wissenschaft und Technik ist zunehmend Expertenwissen gefragt. Hier helfen die fundierten Kenntnisse der von der Industrie- und Handelskammer (IHK) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

„Soll ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden begutachtet, ein Bauschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden, benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer aber auch Verbraucher einen kompetenten Sachverständigen“, informiert IHK Service-Leiterin Sabine Wetterhahn. Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ wären in Deutschland jedoch rechtlich nicht geschützt, weshalb jedermann seine Dienstleistung auf dem Markt anbieten darf. Umso wichtiger sei es, einen erfahrenen und geprüften Experten einzuschalten.

„Nur mittels eines fundierten Gutachtens sind Ansprüche gegen einen Unfallverursacher detailliert und vollumfänglich belegbar“, so Peter Simon, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung aus Erfurt. Zwar könnten sicher von vielen Kfz-Experten derartige Aufträge bearbeitet werden. Die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK biete aber die Gewähr für ein fachlich kompetentes, nachvollziehbares und unabhängiges Gutachten. Der Sachverständige arbeite selbstständig, sei nur seinem Eid verpflichtet und nicht einem einzelnen Arbeitgeber, wie einer Versicherung.

„Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel für den Sachverständigen, da Urkunde, Ausweis und Rundstempel erst nach ein-

gehender Überprüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung des Antragstellers überreicht werden“, erklärt Wetterhahn. Damit würde dem Gutachter eine überdurchschnittliche Qualifikation in einem bestimmten Sachgebiet bescheinigt. Darüber hinaus wäre die öffentliche Bestellung ein Garant für eine unabhängige, weisungsfreie, persönliche, gewissenhafte sowie unparteiische Tätigkeit.

In Thüringen sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf rund 300 Gebieten der Wirtschaft tätig. Deren Erfahrung drückt sich nicht zuletzt im Altersdurchschnitt von derzeit 56 Jahren aus. Gleichzeitig dokumentiere dies nach Ansicht der Erfurter Kammer aber auch überdeutlich den Bedarf an jungen Experten. Wer eine solch interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle selbständige Tätigkeit anstrebt, könne sich jederzeit an die IHK Erfurt wenden.

Hintergrund:

Die IHKs sind aufgrund gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig. Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt.

 

Öffentlich bestellte Sachverständige sind im Internet unter der Adresse http://svv.ihk.de recherchierbar. Die IHKs benennen auf Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen.