Ebenfalls nicht nachvollziehbar aus Sicht des Kulturpolitikers sind die Festlegungen zur Zustiftung, wobei Thüringen mit nur drei Liegenschaften gerade einmal ein Drittel der von Sachsen-Anhalt aufgeführten Objekte geltend macht: „Ich bin mir mit den Experten sicher, dass in Thüringen eine erheblich größere Anzahl an Kulturdenkmalen einen Sanierungsbedarf aufweisen und daher für die Zustiftung einzuplanen sind“, so Kellner. Kritikwürdig und selbsterklärend für das erreichte Verhandlungsergebnis ist aus Sicht des CDU-Kulturpolitikers zudem, dass im Vorfeld die Betroffenen in Thüringen nicht mit eingebunden waren, „denn dann wäre nicht dieses Verhandlungsergebnis herausgekommen“. Und, bei dieser Kritik stehe die CDU nicht allein, sondern befinde sich dabei im Einklang mit den Experten im Lande – dem Kommunalen Arbeitskreis der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.
„Mit der Thüringer Residenzkultur steht für den Freistaat zu viel auf dem Spiel, wir können dem bislang bekannten Verhandlungsergebnis nicht zustimmen“, sagte Kellner. In Anbetracht dieses Verhandlungsstandes wiederholt er die Auffassung der CDU, dass die bereits vorhandene Thüringer Stiftung Schlösser und Gärten am besten in der Lage ist, das vom Bund in Aussicht gestellte Sonderinvestitionsprogramm