Kurse müssen bis Jahresende beginnen

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Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen fördert die Bundesagentur für Arbeit ab 1. November 2015 Sprachkurse für Asylbewerber, die wahrscheinlich dauerhaft in Deutschland bleiben und noch nicht an einem Integrationskurs oder Sprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilgenommen haben.

Die gesetzliche Grundlage liefert die geplante Rechtsänderung des § 421 im SGB III im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Diese vorgesehene Änderung ermöglicht es der BA, zeitlich begrenzt Sprachkurse für Flüchtlinge zu fördern, wenn diese bis zum 31. Dezember 2015 in die Maßnahmen eintreten.

„In den Sprachkursen sollen Flüchtlingen, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, Grundkenntnisse der deutschen Sprache vermittelt werden. Die Kurse werden schnell und unbürokratisch im Sinne einer Nothilfe gefördert“, sagt Klaus Meyer, Mitglied der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Erfurt. Ziel ist die Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache innerhalb von acht Wochen. Neben zertifizierten Trägern können auch Volkshochschulen und die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen und bei der Durchführung von Sprachkursen erfahrenen Träger die Kurse durchführen. Die Auswahl der Teilnehmer und die Durchführung der Maßnahmen liegen in Verantwortung der Träger. Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de → Institutionen → Träger → Einstiegskurse zu finden. Falls Träger Fragen zum Verfahren haben, können sie sich an die örtlichen Ansprechpartner der Arbeitsagentur wenden.