Bald keine neuen Asylbewerber im Landkreis?

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Der Landkreis Gotha kann in Kürze nicht mehr für die gesetzeskonforme
Unterbringung und Betreuung weiterer Asylbewerber einstehen. Darauf macht
Landrat Konrad Gießmann das Landesverwaltungsamt aufmerksam.

In einem Schreiben verweist er darauf, dass die in Thüringen geforderten Standards
zur Unterbringung der Asylbewerber für den Landkreis Gotha angesichts der
stetig wachsenden Zuweisungen nicht mehr wie vorgegeben umzusetzen sind.
„Die ständige Erhöhung der Zuweisungszahlen allein versetzt den Landkreis
nicht in die Lage, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen“, so Gießmann.
Soll heißen: Zwar bemüht sich die Kreisverwaltung händeringend um möglichen
Wohnraum, der allerdings in den benötigten Größenordnungen und Standards
nicht zu akquirieren ist. Natürlich sind Objekte wie Kauf- oder
Produktionshallen, ehemalige Schulgebäude und sogar Pflegeheime auf deren
Eignung hin untersucht worden – mit dem ernüchternden Resultat, dass dort
eine rasche Belegung gemäß den Bestimmungen des Thüringer Baurechts sowie
der Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung nicht machbar
ist. Eine gesetzes-konforme Umnutzung zu erreichen sei langwierig,
kostenintensiv und fordere „Zeit, die wir nicht mehr haben“.

Darüber hinaus kritisiert Gießmann das Gesundheitsmanagement in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. „Dort ist man kaum mehr in der Lage,
medizinische Untersuchungen nach den üblichen Vorgaben zu garantieren“,
bilanziert er. „Der Freistaat nimmt hier Risiken in Kauf, die auf lokaler
Ebene nicht zu kompensieren sind.“ Die politisch Verantwortlichen –
Ministerpräsident Bodo Ramelow und Migrationsminister Dieter Lauinger – hat
Gießmann über sein Schreiben ans Landesverwaltungsamt in Kenntnis gesetzt
und eine Weisung eingefordert, wie angesichts der geöffneten Schere
zwischen gesetzlichem Anspruch und Realität weiter vorzugehen ist.