Jetzt noch Fördermittel für soziale Projekte im Jahr 2023 beantragen

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Impression vom Hoffest des Generationenklubs Galletti am 31.08.2022 - gefördert aus Mitteln des Landesprogrammes "Solidarisches Zusammenleben der Generationen". Foto: Landratsamt Gotha.

Wie die Pressestelle des Landratsamtes Gotha heute berichtet, stehen dem Landkreis Gotha stehen auch für das kommende Jahr wieder Fördermittel aus dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ zur Verfügung. Viele Anträge sind dafür in den vergangenen Wochen schon eingegangen, das Potential ist aber noch nicht ausgeschöpft.

Noch bis zum 15. September können Vereine, Städte und Gemeinden sowie andere freie und kirchliche Träger Fördermittel aus dem Landesprogramm beantragen. Gefördert werden innovative Projekte, die den Fokus auf Familien und Menschen allen Alters legen. Dabei sollen im Jahr 2023 Angebote im ländlichen Raum sowie für Alleinlebende und Alleinerziehende besonders im Mittelpunkt stehen. Im laufenden Jahr werden beispielweise das Projekt „Dorfkümmerin“ in der Gemeinde Sonneborn gefördert oder auch Veranstaltungen für Kinder und Familien der Naturfreundejugend Gotha. Insgesamt wurden und werden für Projekte innerhalb des Landkreises Gotha in diesem Jahr Mittel in Höhe von rund 442.000 Euro aus dem Landesprogramm verwendet.

Das Besondere an diesem Programm ist, dass Menschen aus dem Landkreis entscheiden, wer Fördermittel erhält. Der Beirat, bestehend aus Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sowie Vertreter:innen von freien, gemeinnützigen und kommunalen Trägern und aus der Zivilgesellschaft, berät Mitte Oktober über die Projekte für 2023.

Wer Fördermittel beantragen möchte, wendet sich an den Sozialplaner des Landratsamtes Gotha: Maximilian Lübbe, Telefon: 03621 214384, E-Mail: m.luebbe@kreis-gth.de.

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