Kommunal-und EU-Wahlen am 26.Mai: Wahlhelfer gesucht!

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Gotha: Die Beigeordnete der Stadt Gotha, Marlis Mikolajczak und Wahlleiter Michael Langenhan haben am 26.03.2019 über die Wahlmodalitäten der Stadt Gotha informiert. Erneut zum Wahlleiter berufen wurde der seit 1994 zu jeder Wahl erneut berufene Michael Langenhan.

Beigeordnete Marlis Mikolajczak warb eindrpcklütch Wählen zu gehen: „Die Kommunale Ebene, dort wo alles passiert, wenn sie da ihre Stimme nicht abgegeben, wann denn dann?

Mit Blick auf die Europawahlen geht geht sie auf ihre Sicht als Finanzdezernentin ein: „Und wenn ich nach Europa schaue, nutzen sie diese Wahl auch, um für Europa abzustimmen! Gotha wäre ohne Europa wesentlich ärmaer! Und wenn ich als Finanzdezernentin dazu etwas sagen möchte, wenn ich die ganzen EU-Fördermittel der letzten Jahre weglassen würde, wären wir viel ärmer. Europa ist nicht das Ungeheur, wie es immer populistisch dargestellt wird. Europa ist viel mehr!“

In diesem Jahr findet am 26. Mai 2019 die Wahl des europäischen Parlaments, die Wahl des Stadtrates der Stadt Gotha, die Wahl der Ortsteilbürgermeister in der Ortsteilen der Stadt Gotha (Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben), die Wahl des Kreistages des Landkreises Gotha und die Wahl der Ortsteilräte statt. Für eine ggf. notwendige Stichwahl bei der Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen ist der 09.06.2019 vorgesehen.

Für die EU- und die Kommunalwahlen werden Wahlhelfer für die Besetzung der Wahllokale in den Wahlbezirken der Stadt Gotha benötigt. Interessierte wahlberechtigte Bürger der Stadt Gotha, die als Wahlhelfer in einem Wahllokal mitarbeiten möchten, melden sich bitte bis zum 23.04.2019 schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der

Stadtverwaltung Gotha
– Wahlbüro –
Hauptmarkt 1 Zimmer 113
99867 Gotha
Tel.: 222-343.

Den Wahlhelfern gewährt die Stadt Gotha eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 € für die Wahrnehmung des Amtes als Wahlvorsteher eines örtlichen Wahlvorstandes bzw. 30,00 € für die Wahrnehmung des Amtes als weiteres Mitglied eines örtlichen Wahlvorstandes.

Wahlleiter Langenhan erklärte, wie es in den nächsten Wochen weitergeht:

Es wird für die Bürger zwei Wahlbenachrichtigungen in unterschiedlichen Farben geben, einmal für die Kommunal-, die Zweite für die Wahl zum Europa-Parlament
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen
einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im
Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Gotha oder im Stadtrat der Stadt Gotha
vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der
Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich 154 Unterstützerunterschriften nachweisen. Frist hierfür ist der 22. April 2019.
Am 23. April tagt der Wahlausschuß, um die Zulassung zu prüfen. Am 1. Mai werden die Stimmzettel dann gedruckt. vom 6. bis 10. Mai liegt dann das Wählerverzeichnis aus.

Weiter Formalitäten, Fristen oder Regularien für den Stadtrat finden sie in der AMTLICHEN BEKANNTMACHUNG zur Wahl der Stadtratsmitglieder

Auf der Internetpräsenz der Stadt Gotha unter der Rubrik „Wahlen“ stellt die Stadt Gotha Informationen zur Kommunalwahl im Jahr 2019, aber auch zu den anderen Wahlen auf Bundes- und Landesebene, die Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften sowie aktuelle Informationen zu den einzelnen Wahlen zur Verfügung.

Auf diesen Seiten kann jeder auch die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Gotha zur Kommunalwahl 2019 einsehen. Ebenso kann man sich dort künftig auch über das Thema Wahlen informieren.

Bei Fragen zu den Wahlen allgemein sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wenden sich alle Interessierten bitte über die folgenden Informationswege an das Büro des Wahlbeauftragten:

Stadtverwaltung Gotha
– Wahlbüro –
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Tel. 03621 / 222 – 240 oder – 343
Fax.03621 / 222 – 409
E-Mail: wahlen@gotha.de

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