Windhund-Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst…

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Foto: moerschy/Pixabay

Gotha (red, 5. Juli). Für die 3.286 Thüringer Sportvereine gibt es einen „Neustartbonus“ in Höhe von 2 Mio. Euro.
Die erstmals in dieser Form überreichte Förderung soll bei der Überwindung der Pandemiefolgen unterstützen, damit sie ihrer Aufgabe für die soziale und sportliche Entwicklung von Kindern und Erwachsenen nachkommen können.
Der Landessportbund Thüringen (LSB) hatte sich seit Längerem für diese Vereinsförderung gegenüber der Landespolitik starkgemacht und ist dankbar, nunmehr den Zuwendungsbescheid aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhalten zu haben.
Damit ist das Antragsverfahren für die Sportvereine gestartet. Die Frist endet am 31. August 2022.
Der Neustartbonus wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport an den LSB ausgezahlt, der die Förderung dann an alle zuwendungsfähigen Mitgliedsvereine weiterreicht.

Der Neustartbonus fördert Vereinsaktivitäten wie die Anschaffung von Sportmaterialien, Kosten bei der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebs sowie Honorare von ehrenamtlichen Vorständen, Übungsleitern oder Organisatoren.

Um eine schnelle und möglichst unbürokratische Förderung für alle förderungsfähigen Mitgliedsvereine zu ermöglichen, hat der LSB ein spezielles Vergabeverfahren erarbeitet. Anhand der Mitgliederanzahl wurde eine Staffelung erstellt. Die Sportvereine können somit eine Zuwendung je nach Größenkategorie ihres Vereins beantragen:

Anzahl Mitglieder im Verein einmalige Fördersumme
>2000 15.000 €
1501-2000 10.000 €
1001-1500 7.500 €
751-1500 5.000 €
501-750 3.500 €
251-500 2.000 €
101-250 1.000 €
51-100 500 €
0-50 200 €

Informationen und Antragsformulare unter www.thueringen-sport.de

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