Sanierung von Schloss Reinhardsbrunn nach Ende des Enteignungsverfahrens gesichert

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Foto: Erwin Meier/Wikimedia

Gotha (red, 20. Januar). „Die im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Sicherung der Schlossanlage Reinhardsbrunn konnten nicht ausgegeben werden, da das Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Für dieses Jahr stehen nach dem heutigen Gerichtsurteil erneut 2 Mio. Euro für Sicherungsmaßnahmen im Landeshaushalt zur Verfügung“, informieren die kulturpolitische Sprecherin Katja Mitteldorf und der Gothaer Landtagsabgeordnete Sascha Bilay.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Meiningen: „Ich bin sehr froh über die Eigentumsübertragung an den Freistaat Thüringen. Die Entscheidung bestätigt, dass der von uns in der Bundesrepublik einmalige Weg, das Eigentum an der Schloss- und Parkanlage von Reinhardsbrunn zu erhalten und vor weiterem Schaden zu schützen, der richtige Verfahrensweg war. Für Reinhardsbrunn ist die Zeit des Verfalls sowie der Notsicherungsmaßnahmen durch die Denkmalbehörden nun vorbei – ein neues Kapitel für das Schloss beginnt jetzt. Der Freistaat hat Wort gehalten und alle ihm möglichen Anstrengungen unternommen, um den Erhalt dieses kulturellen Kleinods zu gewährleisten.“

Durch die Landesregierung erfolgt nun eine Objektsicherung. Es werden Sicherungsmaßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt, die der Abwehr von weiteren Schäden am Objekt dienen und die keine planerische Vorleistung erfordern. Zudem werden unverzüglich die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen vorbereitet, die zwingend für eine weiterführende denkmalpflegerische Notsicherung erforderlich sind. Dazu liegt bereits ein umfängliches denkmalpflegerisches Konzept vor. Es ist vorgesehen, Schloss Reinhardsbrunn in den Liegenschaftsbestand der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu übertragen.

Die Eigentumsübertragung von Schloss Reinhardsbrunn konnte aufgrund des Gerichtsverfahrens über die Ausführungsanordnung des Landesverwaltungsamtes bisher noch nicht abgeschlossen werden. In der Ausführungsanordnung ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs in einem Enteignungsverfahren geregelt. Mit der heutigen Entscheidung des Landgerichts Meiningen über den Antrag eines Gläubigers der ehemaligen Eigentümerin ist nunmehr geklärt, dass die Übertragung an den Freistaat Thüringen erfolgen kann.

Mitteldorf und Bilay hatten sich zum Jahresende schriftlich an die Landesregierung gewandt, um den aktuellen Stand der Sicherungsmaßnahmen in Erfahrung zu bringen. Aus der nun vorliegenden Antwort geht hervor, dass Maßnahmen zum Gebäudeverschluss, der Sicherung des Daches, der Reparatur der Dachentwässerung, die Schwammbekämpfung, die Abdichtung des Balkons des Hohen Hauses und der Bastionstürme, die Notkonservierung der Deckenmalerei im Ahnensaal sowie Pflegemaßnahmen im Park inklusive der Bäume erforderlich seien. „Diese Investitionen sind dringend notwendig, um einen weiteren Verfall der historischen Anlage und zur Sicherung des einmaligen Kulturerbes zu erreichen. Mit dem heutigen Urteil können nunmehr die einzelnen Notsicherungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Ein weiterer Zeitverlust wäre nicht hinnehmbar“, betonen die beiden Abgeordneten.

Aus der Anfrage von Mitteldorf und Bilay gehe auch hervor, dass in den letzten Jahren bereits einzelnen Notsicherungsmaßnahmen durch die Kreisverwaltung Gotha als zuständige untere Denkmalschutzbehörde beauftragt und vom Land finanziell unterstützt worden sind. Seit 2013 wurden mehr als 100.000 Euro für Dächer, Regenentwässerung, Verschließung der Gebäude zum Schutz vor Einbruch und Vandalismus, statische Absicherungen und Schwammbeseitigung ausgegeben. „Wir begrüßen ausdrücklich die gemeinsamen Anstrengungen und haben kein Verständnis für diejenigen, die trotz rechtskräftigem Enteignungsverfahren weitere formaljuristische Steine in den Weg legen. Mit jedem weiteren Monat ohne grundlegende Investitionen droht ein weiterer Schaden an den Gebäuden und den Anlagen“, betonen die Landtagsabgeordneten.

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