Geringere Gebührenbelastung ab 2012

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Neue Abfall- und Abfallgebührensatzung treten in Kraft

Für den Großteil der Privathaushalte im Landkreis Gotha beginnt das neue Jahr mit guten Nachrichten: Eine durchschnittlich um fünf Prozent geringere Gebührenbelastung sowie auf Wunsch eine kommunale Wertstofftonne für Altpapier bringen die neue Abfall- und Abfallgebührensatzung mit sich.


„Vor allem in Sachen Gebühren zahlt sich das gute Wirtschaften der Vorjahre 2008 bis 2011 nun aus“, sagt Landrat Konrad Gießmann. Begründet liegt das vor allem im Aufgehen der bisherigen Kalkulation, so dass sämtliche Unterdeckungen des Gebührenhaushalts aus der Vergangenheit ausgeglichen worden sind und sogar ein kleines Plus entstanden ist, das den Abfallgebührenhaushalt jährlich um rund 200.000 Euro entlastet. Weiterhin macht sich die Umwandlung der Abfallwirtschaft in einen kommunalen Eigenbetrieb positiv bemerkbar. In der Summe kommt man auf einen Bedarf von 6,2 Mio. Euro zur Abfallentsorgung gegenüber den bisher veranschlagten 6,5 Mio. Euro p. a. – Einsparungen, die der Landkreis an die Gebührenzahler weitergibt. Beispiel: Ein Fünfpersonenhaushalt mit Anschluss an die Biomüllentsorgung zahlt künftig eine jährliche Mindestgebühr von 149,05 Euro anstelle der bisher fälligen 171,20 Euro. Ein vergleichbarer Zweipersonenhaushalt, ebenfalls mit Bioentsorgung, spart in den Grundgebühren bei einem künftigen Jahressatz von 79,03 Euro immerhin 13,77 Euro gegenüber den bisherigen 92,80 Euro.


Kalkulationsgrundlage setzt Anreize zur Vermeidung


Den veränderten Gebührensätzen liegt eine neue Kalkulation zugrunde: Die Grundgebühren für die Entsorgung setzen sich künftig aus einem haushalts- und einem personenabhängigen Anteil zusammen. Zusätzlich werden jährlich Mindestentleerungen von 160 Litern Restmüll und, bei Nutzern der Biotonne, von 120 Litern Bioabfall je Person berechnet. Dieser Sockelbetrag aus Grundgebühr und Mindestentleerungen muss in jedem Fall bezahlt werden. Als verbrauchsabhängige Gebühr kommen noch die darüber hinausgehenden Leerungen hinzu. Die neue Kalkulation zielt darauf ab, mit niedrigen Grundgebühren pro Haushalt und leicht erhöhten Gebühren für die Entleerungen einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen. Auf diese Weise können die privaten Haushalte ihre Gesamtgebührenbelastung über die Anzahl der benötigten Entleerungen beeinflussen.


Günstiger wird mit der neuen Gebührensatzung zudem die Anlieferung verschiedener Abfälle an den Wertstoffhöfen über die enthaltenen Freimengen hinaus: So werden künftig für den Kubikmeter Sperrmüll 23,70 Euro statt bislang 24,82 Euro fällig; für das gleiche Volumen Altholz zahlt man künftig 5,93 Euro anstatt bisher 7,02 Euro. Tiefer in die Tasche greifen müssen Direktanlieferer, die Abfälle zur Deponierung selbst nach Wipperoda bringen: Statt 127,06 Euro je Tonne Inertstoffen werden ab kommenden Jahr 158,42 Euro berechnet; bei asbesthaltigen Stoffen steigt die Tonnage-Gebühr von 170,64 Euro auf 198,23 Euro.


Veränderte Zahlungsweise bringt Erleichterung


Flexibler gestaltet wurde zudem der Modus, wie die Gebühren zu entrichten sind. Anstelle der bislang üblichen Einmalzahlung bietet der Kommunale Abfallservice nun Abschläge zum 31. März und zum 30. September an. Zu diesen Terminen wird jeweils die Hälfte der Mindestgebühren fällig; hinzu kommen am 31. März noch etwaige Forderungen für Entleerungen, die im Vorjahr über den Mindestanteil hinausgingen.


Neu am Start: die kommunale Papiertonne


Ebenfalls neu am Start ist ab Januar die so genannte kommunale blaue Tonne zur Sammlung von Altpapier und Altpappe, die auf Wunsch beim Kommunalen Abfallservice (KAS) in den Volumina 240 und 1.100 Liter bestellt werden kann. Wer bislang bereits eine blaue Tonne nutzt, kann diese weiterverwenden. Durch entsprechende Verträge ist gesichert, dass die Papieraufkommen beim Landkreis Gotha verbleiben und damit zur Stabilisierung des Gebühren­haushalts genutzt werden. Erhalten bleibt zudem das bewährte System der zentralen Sammelplätze in den Städten und Gemeinden, so dass auch alle Bürgerinnen und Bürger das Altpapier loswerden können, wenn sie keine weitere Tonne hierfür aufstellen wollen. Die kostenlos bereitgestellten blauen Tonnen werden im Vierwochenrhythmus geleert. Bestellungen bei Kommunalen Abfallservice unter 036253 311-29 abfallservice@kreis-gth.de.


Abfuhrpläne online und im Amtsblatt


Die neuen Satzungen für die Entsorgung erscheinen im Amtsblatt des Landkreises Gotha am 15. Dezember 2011. Diese Ausgabe wird auch die Übersicht der Abfuhrtermine enthalten. Wer vorab schon nachschauen möchte, kann unter www.kreis-gth.de auf der Startseite mit nur drei Klicks seinen individuellen Abfuhrterminplan erstellen und als handliches Merkblatt ausdrucken.