Neue Geschäftsordnung für Tabarzer Gemeinderat

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Der Tabarzer Gemeinderat soll am kommenden Montag über eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Tabarz entscheiden. Neben der Handlungsfähigkeit des Gemeinderates selbst steht auch die Arbeit der Ausschüsse im Fokus dieses Entwurfes.

Bürgermeister David Ortmann räumte zwar ein, dass erst im Oktober des Vorjahres eine erneuerte Geschäftsordnung in Kraft getreten war, verwies aber auf die Notwendigkeit weiterer Änderungen.

In Abstimmung mit den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses wurde vereinbart, einen Änderungsentwurf vorzubereiten, der den entsprechenden Gremien mehr Arbeitsfähigkeit und Praxisnähe offeriert.

Bürgermeister Ortmann strebt mit der neuen Geschäftsordnung eine Straffung und Vereinfachung der Struktur an. So soll es künftig zwei Ausschüsse und einen Beirat weniger geben. Konkret bedeutet das, den Seniorenbeirat abzuschaffen und dessen Arbeitsbereich dem Sozialausschuss zuzuschlagen.

Ebenfalls abzuschaffen ist nach den Worten des Bürgermeisters der sogenannte Beteiligungsausschuss, „der in diesem Leben“, so David Ortmann nicht ohne Ironie, „kein einziges Mal getagt hat“ und das offenbar auch nicht mehr tun wird.

Weiter ist in Planung, die Aufgaben des Werksausschusses für das Gemeindewerk Tabarz vom Haupt- und Finanzausschuss übernehmen zu lassen. Bürgermeister Ortmann verbindet mit dieser zahlenmäßigen Reduzierung der Gremien vor allem den Wunsch nach effizienter Wirksamkeit.

Im Verhältnis gesehen habe die Gemeinde Tabarz, so Ortmann, mehr Ausschüsse als der Deutsche Bundestag. Es sei aber wichtig, dass den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern ihre Arbeit so einfach und transparent wie möglich gemacht werde. Unnötige Sitzungen und Dienstwege seien zu vermeiden.

Ortmann weist daraufhin, dass er sich mit dem vorgeschlagenen Geschäftsordnungsentwurf möglichst nahe an das Muster gehalten habe, das auch vom Gemeinde- und Städtebund empfohlen werde. Es gelte nach David Ortmanns Worten also nicht, das Rad neu zu erfinden, sondern schnell eine rechtssichere Satzung mit hoher Praktikabilität vorzulegen.