Sperrzone Stadion

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Das Ernst-Abbe-Sportfeld darf aus Sicherheitsgründen im Umkreis von jeweils 80 Metern um die Flutlichtmasten nicht betreten werden.

Das wurde bereits am 11. Juli festgelegt und nun, 18. Juli, mit einer Allgemeinverfügung juristisch untersetzt. „Jeglicher Aufenthalt auch in den Gebäuden, ist in dieser Sperrzone untersagt“, heißt es in der Verfügung. Zutritt haben demnach nur Personen, die an der Gefahrenbeseitigung beteiligt sind, darüber hinaus Einsatzkräfte der Polizei, der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie des Brand- und Katastrophenschutzes.
Gesperrt ist das Ernst-Abbe-Sportfeld, weil die Standsicherheit der vier Flutlichtmasten nicht mehr gewährleistet werden kann. Gutachter haben festgestellt, dass die Füße der Masten stark rostgeschädigt sind, die Metallstärke um bis zu 35 Prozent gemindert ist.

Entgegen dem bereits am 11. Juli ausgesprochenen Verbot nutzen derzeit noch Sportler das Areal.  Mit der Allgemeinverfügung  kann die Stadt nun das Verbot verbindlich durchsetzen.
Die Allgemeinverfügung ist einsehbar im Internet unter www.jena.de.