Thüringer Kabinett: 15-km-Distanz als Empfehlung

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt (red, 6. Januar). Das Thüringer Kabinett hat noch gestern Abend einen Beschluss zur Fortsetzung der bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung von Corona im Freistaat Thüringen gefasst.

Das Kabinett stellte demnach fest, dass für eine Lockerung der bestehenden Maßnahmen derzeit kein Spielraum gesehen werde: „Die Minimierung der Kontakte muss in den kommenden Wochen die höchste Priorität haben.“

Deshalb richte man den dringenden Appell an die Thüringer Wirtschaft, „auf alle betrieblichen Aktivitäten zu verzichten, die derzeit nicht unabweisbar sind“, wo es gehe, mit den Instrumenten wie Betriebsrevisionen oder dem Vorziehen von Betriebsurlaub sowie Arbeit im Homeoffice „die Pandemiebewältigung zu unterstützen“.

Das Kabinett stellt auch „die Notwendigkeit fest, die technischen Voraussetzungen für die Ausdehnung von Homeoffice in den Landesbehörden zu schaffen“.

Beschlossen wurde, die bisherigen Regeln für den Lockdown bis 31. Januar anzuwenden.

Darüber hinaus gilt Folgendes:

  • Draußen und Daheim dürfen sich Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie zusätzlich mit einem Angehörigen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Jeder soll Einkäufe etc. und Freizeitaktivitäten wohnortnah erledigen (Empfehlung max. 15 km Entfernung)
  • Kommunen, die Ziele der Erholung und sportlicher Aktivitäten sind, werden vom Innenministerium beim Durchsetzen der Corona-Regeln zur Kontaktminimierung unterstützt.
  • Falls Überschreitung des Inzidenzwertes von 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt fünf Tagen andauern, sind Versammlungen auf eine Teilnahmezahl von maximal 25 Personen begrenzt.
  • Einzelhändler einschließlich der Baumärkte ist der Verkauf von vorbestellter Ware mit kontaktloser Bezahlung erlaubt.
  • Falls ein Thüringer Nachbarland vorzeitiger als im Freistaat Lockerungen insbesondere im Einzelhandel und den Dienstleistungen vornimmt, werden Maßnahmen ergriffen, die eine Überlastung der Grenzkommunen vermeiden und der Durchsetzung der Thüringer Regelungen zur Kontaktminimierung Rechnung tragen.

Kitas und Schulen bleiben bis 31. Januar geschlossen. Am 1. Februar wird der eingeschränkte Kindergarten- und Schulbetrieb gemäß Phase Gelb des Stufenkonzepts wieder aufgenommen.

Das Kabinett bat den Landtag, gesetzliche und finanzielle Voraussetzungen zu schaffen, um Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung die Elternbeiträge für Hort und Kindergärten für die Zeit der Schließung erstatten zu können.

Bis zum Wiedereinstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb wird in den Kitas und Schulen bis zur Klassenstufe 6 eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Eltern oder Sorgeberechtigte:

1. aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im HomeOffice unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und

2. zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

Als Nachweis genügt eine Bescheinigung seitens des Arbeitgebers (Formular „Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6 mit Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berechtigung für die Notbetreuung“).

Die Winterferien sollen schon in der letzten Januarwoche beginnen und die Präsenzpflicht in der zweiten Februarwoche ausgesetzt werden.

Der komplette Wortlaut

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