Behörde rät: Jagdschein verlängern lassen

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Jäger, deren Jagdschein nur bis zum 31. März 2015 gültig ist, müssen diese Erlaubnis verlängern lassen, sofern sie im neuen Jagdjahr ab April auf die Pirsch gehen wollen.

Darauf weist die untere Jagdbehörde des Landratsamtes Gotha hin. Betroffene Jäger erhalten in diesen Tagen den Antrag zur Verlängerung per Post. Dieser muss bis zum 16. Februar ausgefüllt wieder zurückgesendet werden. Wer trotz auslaufender Berechtigung dennoch keinen Antrag erhalten hat, sollte rechtzeitig mit der unteren Jagdbehörde Kontakt aufnehmen (Tel. 03621 214-501). Bei rechtzeitiger Rücksendung der Anträge können die Jagdscheine ab 15. März zur Verlängerung bei der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden.

Ein gültiger Jagdschein ist nicht allein Voraussetzung für die Jagd, sondern begründet für dessen Inhaber das waffenrechtliche Bedürfnis nach Umgang und Besitz von Waffen und Munition.